Steuerreformmodelle im Vergleich

Einkommensbegriff Markteinkommen, formal synthetisch Reinvermögenszugang Duale ESt s. Kirchhof
Einkunftsarten formal eine; aber: Unterscheidung nach Einkunftsquellen bei Verlustübertrag vier eine zwei:
Kapitaleinkommen Arbeitseinkommen
fünf: selb. Arbeit, unselb. Arbeit, Kapital, Veräußerungseinkünfte, Zukunftssicherung "drei":
- unselb. Arbeit (ESt)
- Zinseinkünfte (ESt)
- Unternehmen (UnSt)
Verlustausgleich* keiner     ja   nicht möglich
Verlustübertragung* nur innerhalb einer Einkunftsquelle unbeschränkter Verlustvortrag     nicht möglich; striktes(r) Jahreseink. bzw. -gewinn
Werbungskosten bei unselb. Arbeit* U.a. Abzugsverbot für gemischt veranlasste Kosten Verringerung Pendlerpauschale Abgeltung 2 % der Einnahmen     nicht ansetzbar, grds. Aufgabe des Arbeitgebers solche Aufwdg. mit dem Bruttolohn abzugelten
Existenzminimum** 8.000 € 8.000 € 7.500 €     nein; dafür Soziale Basissicherung
Familienbesteuerung** Übertragung Grundfreibetrag, Kindergeld 2.000 € Grundfreibetrag auch für Kinder, weiterhin Ehegattensplitting   getrennte Veranlagung, kein Kinderfreibetrag, statt dessen: Soziale Basissicherung
Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen** Rentenversicherungsbeiträge grds. Beibehaltung kein Ansatz möglich statt dessen: Soziale Basissicherung und u.U. Leistungssubventionen
ausgeschüttete / entnommene Gewinne KSt wird in die EKSt integriert; Einführung einer „steuerjuristische Person“       Teilanrechnungsverfahren Besteuerung des Gewinns auf Unternehmensebene (egal ob ausgeschüttet oder nicht); keine Besteuerung beim Empfänger, Problem bei ausländischer Herkunft
Veräußerungsgewinne Pauschaler Satz von 2,5 % auf Erlöse aus Beteiligungsveräußerung Besteuerung, wenn nicht Privatsphäre steuerfrei, wenn innerhalb von 4 Jahren reinvestiert werden Besteuerung mit Satz für Kapitaleinkommen; Steuerbefreiung von Beteiligungsveräußerungen Besteuerung, wenn Erwerbsvermögen (inflationsbereinigt) keine Besteuerung; statt dessen Besteuerung der Unternehmensgewinne unabhängig ob ausgeschüttet oder nicht und VSt
Alterseinkünfte nachgelagerte Besteuerung von Leibrenten       nachgelagerte Besteuerung aller Kapitalanlagen Gesetzliche Rente auch für Beamte und Selbständige; keine Bessteuerung
Tariftyp Flat tax mit Progressionswirkung über Abzüge von der Bemessungsgrundlage Sofortprogramm: linear-progressiver Tarif Stufentarif Flat tax für Kapitaleinkünfte progressiver Tarif für Arbeitseinkommen Stufentarif Flat tax; Progression durch Soziale Basissicherung; Gleichbleibender Grenzsteuersatz
Anpassungsfähigkeit internat. Wettbewerb unflexibel, da gleichzeitig Tarif für unselb. Arbeit mit geändert werden müsste es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor unflexibel, da Spitzensteuersatz EKSt und Unternehmensteuer gleich sein sollte große Flexibilität es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor grds. geringe Flexibilität, da Steuersatz für alle Einkunftsart gleich sein soll; sollte sich allerdings ein Steuersatz von 10-15 % verwirklichen lassen, wäre dieser Nachteil unbedeutend; außerdem wäre eine duale Ausgestaltung gemäß Sachverständigenrat möglich
Entscheidungsneutralität (Rechtsform, Finanzierung, Investition) grds. gegeben es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor nicht gegeben grds. gegeben es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor gegeben
Vereinfachung ja teilweise teilweise nein, Abgrenzung zw. Arbeits- und Kapitaleinkommen aufwändig; EKSt bleibt im Prinzip gleich teilweise groß
Transparenz teilweise teilweise teilweise eher nicht teilweise groß
Gerechtigkeit teilweise teilweise teilweise eher nicht teilweise groß
Kirchhof CDU/CSU FDP Sachverständigenrat Universität zu Köln www.soziale-marktwirtschaft-erneuern.de

* Objektives Nettoprinzip
** Subjektives Nettoprinzip

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