Einkommensbegriff | Markteinkommen, formal synthetisch | Reinvermögenszugang | Duale ESt | s. Kirchhof | ||
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Einkunftsarten | formal eine; aber: Unterscheidung nach Einkunftsquellen bei Verlustübertrag | vier | eine | zwei: Kapitaleinkommen Arbeitseinkommen |
fünf: selb. Arbeit, unselb. Arbeit, Kapital, Veräußerungseinkünfte, Zukunftssicherung | "drei": - unselb. Arbeit (ESt) - Zinseinkünfte (ESt) - Unternehmen (UnSt) |
Verlustausgleich* | keiner | ja | nicht möglich | |||
Verlustübertragung* | nur innerhalb einer Einkunftsquelle | unbeschränkter Verlustvortrag | nicht möglich; striktes(r) Jahreseink. bzw. -gewinn | |||
Werbungskosten bei unselb. Arbeit* | U.a. Abzugsverbot für gemischt veranlasste Kosten | Verringerung Pendlerpauschale | Abgeltung 2 % der Einnahmen | nicht ansetzbar, grds. Aufgabe des Arbeitgebers solche Aufwdg. mit dem Bruttolohn abzugelten | ||
Existenzminimum** | 8.000 € | 8.000 € | 7.500 € | nein; dafür Soziale Basissicherung | ||
Familienbesteuerung** | Übertragung Grundfreibetrag, Kindergeld 2.000 € | Grundfreibetrag auch für Kinder, weiterhin Ehegattensplitting | getrennte Veranlagung, kein Kinderfreibetrag, statt dessen: Soziale Basissicherung | |||
Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen** | Rentenversicherungsbeiträge | grds. Beibehaltung | kein Ansatz möglich statt dessen: Soziale Basissicherung und u.U. Leistungssubventionen | |||
ausgeschüttete / entnommene Gewinne | KSt wird in die EKSt integriert; Einführung einer „steuerjuristische Person“ | Teilanrechnungsverfahren | Besteuerung des Gewinns auf Unternehmensebene (egal ob ausgeschüttet oder nicht); keine Besteuerung beim Empfänger, Problem bei ausländischer Herkunft | |||
Veräußerungsgewinne | Pauschaler Satz von 2,5 % auf Erlöse aus Beteiligungsveräußerung | Besteuerung, wenn nicht Privatsphäre | steuerfrei, wenn innerhalb von 4 Jahren reinvestiert werden | Besteuerung mit Satz für Kapitaleinkommen; Steuerbefreiung von Beteiligungsveräußerungen | Besteuerung, wenn Erwerbsvermögen (inflationsbereinigt) | keine Besteuerung; statt dessen Besteuerung der Unternehmensgewinne unabhängig ob ausgeschüttet oder nicht und VSt |
Alterseinkünfte | nachgelagerte Besteuerung von Leibrenten | nachgelagerte Besteuerung aller Kapitalanlagen | Gesetzliche Rente auch für Beamte und Selbständige; keine Bessteuerung | |||
Tariftyp | Flat tax mit Progressionswirkung über Abzüge von der Bemessungsgrundlage | Sofortprogramm: linear-progressiver Tarif | Stufentarif | Flat tax für Kapitaleinkünfte progressiver Tarif für Arbeitseinkommen | Stufentarif | Flat tax; Progression durch Soziale Basissicherung; Gleichbleibender Grenzsteuersatz |
Anpassungsfähigkeit internat. Wettbewerb | unflexibel, da gleichzeitig Tarif für unselb. Arbeit mit geändert werden müsste | es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor | unflexibel, da Spitzensteuersatz EKSt und Unternehmensteuer gleich sein sollte | große Flexibilität | es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor | grds. geringe Flexibilität, da Steuersatz für alle Einkunftsart gleich sein soll; sollte sich allerdings ein Steuersatz von 10-15 % verwirklichen lassen, wäre dieser Nachteil unbedeutend; außerdem wäre eine duale Ausgestaltung gemäß Sachverständigenrat möglich |
Entscheidungsneutralität (Rechtsform, Finanzierung, Investition) | grds. gegeben | es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor | nicht gegeben | grds. gegeben | es liegt noch kein Unternehmensteuerkonzept vor | gegeben |
Vereinfachung | ja | teilweise | teilweise | nein, Abgrenzung zw. Arbeits- und Kapitaleinkommen aufwändig; EKSt bleibt im Prinzip gleich | teilweise | groß |
Transparenz | teilweise | teilweise | teilweise | eher nicht | teilweise | groß |
Gerechtigkeit | teilweise | teilweise | teilweise | eher nicht | teilweise | groß |
Kirchhof | CDU/CSU | FDP | Sachverständigenrat | Universität zu Köln | www.soziale-marktwirtschaft-erneuern.de |
* Objektives Nettoprinzip
** Subjektives Nettoprinzip